Notbetreuung

Sehr geehrte Schüler*innen, Eltern und Sorgeberechtigte,

die Notbetreuung findet weiterhin statt.
Mit der vorsichtigen Öffnung der Schule können wir Kinder, die Unterstützung durch das Lehrpersonal benötigen, auch in die Notbetreuung mit aufnehmen.
Im Schreiben des Bildungsministeriums vom 23.4.2020 heißt es: 
Ebenso findet die Notbetreuung weiterhin statt. Die Notbetreuung soll sich grundsätzlich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler erstrecken. Dies schließt in Ganztagsschulen auch den Nachmittag mit ein. Beim Zugang von Schülerinnen und Schülern zur Notbetreuung soll neben der Orientierung an sogenannten systemwichtigen Beschäftigungsbereichen auf die Bedürfnisse von berufstätigen Eltern angesichts der wieder anlaufenden Wirtschaft Rücksicht genommen werden. Auch Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf sollen die Möglichkeit erhalten, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen.
Grundsätzlich gilt: Wer keine Kinderbetreuung organisieren kann, aber dringend eine braucht, kann von der Notbetreuung Gebrauch machen. Die Eltern sollen dabei verantwortlich handeln. Sollten die Zahlen der Notbetreuung zu stark steigen, muss ggf. nachgesteuert werden.

Wir wissen nicht wieviel Schüler*innen von diesem Angebot Gebrauch machen werden, demgegenüber stehen auch unsere Raumkapazitäten, weil nicht mehr als 10 Kinder/Raum (Hygieneregel!) unterrichtet werden dürfen. Deshalb bitten wir Sie Ihr Kind tageweise schriftlich im Sekretariat anzumelden. Nur so können wir gewährleisten, dass wir nicht Kinder abweisen und nach Hause schicken müssen.

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