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Hausordnung

für das Konrad-Adenauer-Schulzentrum


Das gute Klima innerhalb einer Schule wird von jedem Einzelnen durch Höflichkeit und
Rücksichtnahme gegenüber allen mitgeformt und mitgetragen. Das Zusammenleben
erfordert auch ein Mindestmaß an Ordnung, für die Regeln aufgestellt und beachtet
werden müssen.

Grundsätzlich haben alle Schüler den Anweisungen aller Lehrkräfte der drei Schulen
sowie an den Haltestellen und in den Schulbussen den Anweisungen der Busfahrer Folge
zu leisten.

1. Um Unfälle zu vermeiden, ist das Mitführen von Waffen, Deko-Waffen,
feststehenden Messern und anderen gefährlichen Gegenständen wie Reizgas,
Elektroschocker, Laserpointer u.a. verboten. Gefährliche Handlungen wie das Eis-
und Schneeballwerfen, das Anlegen und Benutzen von Eis-und
Schneerutschbahnen, das Besteigen von Bäumen, Gebäuden, Gebäudeteilen und
Treppengeländern sind ebenso untersagt.


2. Das Benutzen von elektronischen Medien, wie z.B. Handy, MP3-Player,
Digitalkamera und sonstigen Medien, die zur Aufnahme und/oder Wiedergabe von
Bild-oder Tondokumenten geeignet sind, ist grundsätzlich untersagt. Die Geräte
müssen während des Aufenthaltes im Schulgelände abgeschaltet im Schulranzen
aufbewahrt werden.


3. Das Tragen von Kleidung mit rechtsradikalen Symbolen und Emblemen (z.B. in
Form von Aufnähern, Stickern oder Ansteckern) sowie Springerstiefeln ist
untersagt. Schülerinnen und Schüler, die zuwider handeln, werden vom laufenden
Unterricht ausgeschlossen und müssen von den Eltern abgeholt werden.

 

I. Vor und nach dem Unterricht


1. Jeder Schüler hat zwischen Schule und Elternhaus den kürzestmöglichen bzw.
zweckdienlichsten Weg zu wählen (nur für diesen Weg haftet die
Unfallversicherung). Dies gilt auch bei vorzeitig beendetem Unterricht. Bei Glatteis
auf dem Schulgelände dürfen nur die gestreuten Wege betreten werden.

2. Bei Ankunft auf dem Schulgelände sucht jeder Schüler/jede Schülerin unverzüglich
den ihm/ihr zugewiesenen Pausenhof auf. Von jetzt an bis zum Ende des
Unterrichts darf das Schulgelände nicht mehr eigenmächtig verlassen werden.


3. Erst nach dem Gong um 7.55 Uhr begeben sich die Haupt-und Realschüler/innen
zu ihren Klassen-bzw. Fachräumen.


II. Während der Unterrichtszeit


1. Ist 5 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch kein Lehrer erschienen, so
meldet dies der Klassensprecher oder sein Vertreter im Sekretariat oder der
Schulleitung.


2. Jeder Schüler hat seinen Arbeitsplatz im Klassenraum und in den Fachräumen
sauber und in Ordnung zu halten. Abfall legt er in den dafür vorgesehenen Behältern
ab.


3. Beschädigungen und Verschmutzungen an Einrichtung, Lehrmitteln oder
Sportgeräten sind unverzüglich dem Klassenleiter oder dem zuständigen Fachlehrer
zu melden. Für mutwillig angerichtete Schäden haften die Schüler bzw. ihre Eltern.


4. Jeder Schüler achtet selbst auf seinen Besitz. Für verlorene oder entwendete
Gegenstände übernimmt die Schule keine Haftung. Eine Versicherung besteht nur
für Schülergarderobe und zum Schulgebrauch bestimmte Gegenstände.


5. Hauptschüler und Realschüler geben Fundsachen beim Hausmeister, Grundschüler
bei der Schulleitung ab.


6. Während der Unterrichtszeit
-einschließlich Pausen und Freistunden -dürfen die
Schüler das Schulgrundstück nicht ohne Erlaubnis einer Lehrerin oder eines Lehrers
verlassen.


7. Der Genuss von alkoholischen Getränken und Rauschmitteln sowie das Rauchen
sind den Schülern, unabhängig vom Alter, auf dem Schulgelände (zugehörige Wege,
Randflächen und Parkplätze) -einschließlich Pausen und Freistunden -aus
gesundheitlichen und erzieherischen Gründen untersagt (§80 der Schulordnung).


III. In den Pausen


1. In den großen Pausen gehen die Schüler zügig zu dem für sie vorgesehenen
Pausenhof. Ein Aufenthalt außerhalb der Pausenhöfe und ein Wechsel der
Pausenhöfe ist nicht erlaubt.


2. In den 5-Minuten-Pausen halten sich alle Schüler in den Klassenräumen auf oder
gehen zu den Fachräumen.

3. Den Anweisungen der mit Aufsichten auf den Fluren und in den Pausenhallen
beauftragten Schüler ist Folge zu leisten.


4. Auch auf dem Pausenhof wird Abfall in den dafür vorgesehenen Behältern abgelegt.
Glasflaschen dürfen nicht mit auf den Pausenhof genommen werden.


5. Jeder Schüler/jede Schülerin soll sich in der Pause so verhalten, dass die eigene
Sicherheit und die Sicherheit der Mitschüler nicht gefährdet sind. Auch bei Spielen
muss sich jeder rücksichtsvoll und umsichtig verhalten.


IV. Fachräume und Sportstätten


1. Fachräume, Lehrmittelräume, Sportstätten und Umkleideräume dürfen nur in
Begleitung eines Lehrers betreten werden.


2. Bei Sportstunden zu Schulbeginn oder im Anschluss an die großen Pausen warten
die Schüler auf dem jeweilig vereinbarten Schulhof, bis sie zum Ende der Pause
vom Sportlehrer oder von einem durch diesen beauftragten Schüler zur Sportstätte
geführt werden.


V. Verhalten bei Gefahr und Unfällen


Bei Auftreten von Gefahren sowie bei Unfällen auf dem Schulgelände ist die
Schulleitung unverzüglich zu benachrichtigen. Im Übrigen gilt die jeweilige
Brandschutzordnung. Sucht ein Schüler nach einem Unfall auf dem Schulgelände oder
auf dem Schulweg einen Arzt oder Zahnarzt auf. so unterrichtet er baldmöglichst
seinen Klassenleiter zwecks Erstellung der Unfallanzeige.

 
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